Grundversorgung erklärt: Ihr Standard-Tarif für Strom und Gas
Stand: 12.07.2026
Jeder Haushalt in Deutschland bekommt Strom. Auch ohne eigenen Vertrag. Dafür sorgt die Grundversorgung. Sie ist der gesetzliche Standard-Tarif für Strom und Gas. In diesem Artikel erklären wir, wie die Grundversorgung funktioniert. Sie erfahren, was sie kostet. Und Sie erfahren, welche Rechte Sie haben.
Was ist die Grundversorgung?
Grundversorger: Das ist der Energieversorger, der Sie automatisch beliefert, wenn Sie nichts wählen. Die Grundlage dafür steht im Gesetz (§ 36 EnWG). In jedem Netzgebiet gibt es einen Grundversorger. Das ist das Unternehmen, das dort die meisten Haushalte beliefert. Die zuständigen Stellen legen das regelmäßig fest. Der Grundversorger muss Haushalte zu seinen Allgemeinen Preisen beliefern. Er darf Sie in der Regel nicht ablehnen. Das ist der große Vorteil der Grundversorgung: Niemand steht ohne Energie da.
So kommen Sie in die Grundversorgung
Die Grundversorgung beginnt oft automatisch. Das passiert in drei typischen Fällen. Erster Fall: Sie ziehen um und schließen keinen eigenen Vertrag ab. Sobald Sie Strom verbrauchen, beliefert Sie der örtliche Grundversorger. Zweiter Fall: Ihr alter Vertrag endet und Sie kümmern sich nicht um einen neuen. Dritter Fall: Ihr Anbieter stellt die Lieferung ein, zum Beispiel bei einer Pleite. Dann fängt Sie der Grundversorger auf. Sie merken das oft erst mit der ersten Rechnung. Ein Blick auf die Rechnung lohnt sich deshalb immer. Dort steht der Name Ihres Tarifs.
Was kostet die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist oft teurer als andere Verträge. Die Bundesnetzagentur misst das jedes Jahr. Im Schnitt kostete Strom in der Grundversorgung 44,93 Cent pro Kilowattstunde. Andere Verträge kosteten im Schnitt 38,20 Cent (Stand: April 2025, Monitoringbericht der Bundesnetzagentur). Arbeitspreis: Das ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Unterschied klingt klein. Über ein Jahr kommt aber einiges zusammen. Wichtig: Das sind Durchschnitts-Werte. In manchen Orten ist die Grundversorgung auch eine gute Wahl. Deshalb zeigen wir sie immer im Vergleich an.
Ihre Rechte: kündigen mit 2 Wochen Frist
In der Grundversorgung sind Sie nicht gefangen. Sie können jederzeit kündigen. Die Frist beträgt 2 Wochen. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Es gibt auch keine Kündigungsgebühr. Das macht den Wechsel aus der Grundversorgung besonders einfach. In der Regel kündigt sogar Ihr neuer Anbieter für Sie. Sie schließen nur den neuen Vertrag ab. Den Rest erledigt der neue Anbieter. Ihre Versorgung bleibt dabei durchgehend sicher.
Warum wir die Grundversorgung immer zeigen
Viele Menschen sind in der Grundversorgung. Rund 22 von 100 Strom-Haushalten beziehen ihren Strom so (Stand: Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur). Ein Vergleich ohne diesen Tarif wäre deshalb unvollständig. Der Grundversorger-Tarif ist bei uns immer gleichrangig im Ranking. Wir verstecken ihn nicht. Ist die Grundversorgung in der angezeigten Liste vorn, sagen wir das offen. So sehen Sie immer den ehrlichen Bezugspunkt. Sie entscheiden dann selbst, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.
So starten Sie den Vergleich
Der Vergleich kostet Sie nichts. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Wählen Sie Ihre Haushaltsgröße. Sie sehen dann Angebote unserer Partner und den Grundversorger-Tarif. Den Einstieg finden Sie zum Beispiel auf der Seite Strom vergleichen. Prüfen Sie danach in Ruhe die Preise. Achten Sie dabei auf den Arbeitspreis und den Grundpreis. Beide zusammen bestimmen Ihre Jahreskosten.
Häufige Fragen
- Muss ich in der Grundversorgung bleiben?
- Nein. Sie können in der Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
- Woher weiß ich, ob ich in der Grundversorgung bin?
- Schauen Sie auf Ihre letzte Rechnung. Dort steht der Name Ihres Tarifs. Steht dort Grundversorgung oder Allgemeine Preise, sind Sie im Standard-Tarif. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versorger.
- Ist die Grundversorgung teurer als andere Tarife?
- Oft ja. Im Schnitt kostete Strom in der Grundversorgung 44,93 Cent pro Kilowattstunde. Andere Verträge kosteten im Schnitt 38,20 Cent (Stand: April 2025, Bundesnetzagentur). Es gibt aber Ausnahmen. Deshalb lohnt der Vergleich.
- Kann mir der Grundversorger kündigen?
- In der Regel nicht. Der Grundversorger muss Haushalte zu seinen Allgemeinen Preisen beliefern. Diese Pflicht steht im Gesetz (§ 36 EnWG).