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Preiserhöhung: So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Stand: 12.07.2026

Ein Brief vom Energieanbieter, der Preis steigt. Das ärgert — aber es gibt eine gute Nachricht. Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie kommen dann auch aus einem laufenden Vertrag heraus. In diesem Artikel erklären wir, wie das geht. Mit klaren Schritten und ohne Fachchinesisch.

Post vom Anbieter: das steckt dahinter

Ihr Anbieter muss eine Preiserhöhung vorab ankündigen. Das passiert per Brief oder E-Mail. Die Ankündigung muss rechtzeitig vor dem Stichtag bei Ihnen ankommen. Lesen Sie solche Schreiben genau. Manche Anbieter verpacken Erhöhungen in freundliche Worte. Achten Sie auf den neuen Arbeitspreis und den neuen Grundpreis. Arbeitspreis: Das ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie. Vergleichen Sie alt und neu. Rechnen Sie die Wirkung auf Ihre Jahreskosten aus.

Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht der Anbieter den Preis, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Das gilt in der Regel auch mitten in der Laufzeit. Die Kündigung wird zum Stichtag der Erhöhung wirksam. Sie zahlen den neuen Preis dann nie. Wichtig: Das Recht gilt für echte Preiserhöhungen durch den Anbieter. Auch eine Preisgarantie schützt oft nur einen Teil des Preises. Steigt ein nicht garantierter Baustein, greift meist trotzdem das Sonderkündigungsrecht. Im Zweifel fragen Sie beim Anbieter schriftlich nach.

Die Fristen: hier zählt jeder Tag

Beim Sonderkündigungsrecht ist die Zeit knapp. Sie können in der Regel bis zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten Tag. Ihre Kündigung muss beim Anbieter ankommen. Der Zugang zählt, nicht das Absenden. Ein Sonderfall ist die Grundversorgung. Grundversorger: Das ist der Energieversorger, der Sie automatisch beliefert, wenn Sie nichts wählen. Dort können Sie immer mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht brauchen Sie dort gar nicht.

So gehen Sie konkret vor

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor. Schritt 1: Suchen Sie zuerst einen neuen Tarif. Kündigen Sie nie ins Leere. Vergleichen Sie Angebote für Ihre Postleitzahl, zum Beispiel über unsere Strom-Seite oder Gas-Seite. Schritt 2: Schließen Sie den neuen Vertrag ab. Weisen Sie auf die Preiserhöhung hin, wenn der Wechsel schnell gehen muss. Schritt 3: Kündigen Sie selbst in Textform, also per E-Mail oder Brief. Nennen Sie das Wort Sonderkündigung und den Stichtag der Erhöhung. Schritt 4: Fordern Sie eine Bestätigung an und heben Sie sie auf. Schritt 5: Notieren Sie zum Wechseltag den Zählerstand.

Beispiel: so kann die Kündigung aussehen

Eine Sonderkündigung braucht keine komplizierten Sätze. Ein Beispiel für den Text: Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Nummer 12345 außerordentlich. Grund ist Ihre angekündigte Preiserhöhung. Die Kündigung gilt zum Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Dazu kommen Ihr Name, Ihre Adresse und die Zählernummer. Die Vertragsnummer im Beispiel ist ein Platzhalter. Nutzen Sie Ihre echte Nummer aus dem Schreiben des Anbieters.

Häufige Stolperfallen

Drei Fehler passieren immer wieder. Erstens: zu langes Warten. Dann ist die Frist vorbei und der neue Preis gilt. Zweitens: nur mündlich kündigen. Ohne Nachweis wird es im Streit schwer. Drittens: kündigen ohne neuen Vertrag. Dann rutschen Sie womöglich in die Grundversorgung. Die ist oft teurer als ein gewählter Tarif. Mit den fünf Schritten oben umgehen Sie diese Fallen. So wird aus der Preiserhöhung eine Chance auf einen besseren Tarif.

Häufige Fragen

Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Erhöht Ihr Anbieter den Preis, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Das gilt in der Regel auch mitten in der Vertragslaufzeit. Die Kündigung wirkt zum Stichtag der Erhöhung.
Bis wann muss ich kündigen?
In der Regel bis zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird. Es zählt der Zugang beim Anbieter, nicht das Absenden. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Wie kündige ich richtig?
Kündigen Sie in Textform, also per E-Mail oder Brief. Nennen Sie das Wort Sonderkündigung und den Stichtag der Erhöhung. Fordern Sie eine Bestätigung an und heben Sie sie auf.
Was passiert, wenn ich ohne neuen Vertrag kündige?
Dann beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Diese Grundversorgung ist oft teurer als ein gewählter Tarif. Sichern Sie sich deshalb zuerst den neuen Vertrag.

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