Gasanbieter wechseln: Ablauf, Fristen und Gas-Besonderheiten
Stand: 12.07.2026
Beim Gas gilt das Gleiche wie beim Strom: Der Wechsel ist einfach und sicher. Ihre Heizung läuft ohne Unterbrechung weiter. Das Gas kommt weiter aus derselben Leitung. In diesem Artikel erklären wir den Gas-Wechsel Schritt für Schritt. Dazu klären wir eine häufige Frage: Warum steht auf der Rechnung kWh, obwohl der Zähler Kubikmeter zählt?
Auch beim Gas lohnt der Blick auf den Tarif
Im Jahr 2024 wechselten rund 2,3 Millionen Haushalte ihren Gasanbieter. Das war ein Rekord (Stand: Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur). Gas ist für viele Haushalte der größte Energie-Posten. Denn Heizen verbraucht viel Energie. Ein 2-Personen-Haushalt heizt oft mit etwa 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Das ist eine Annahme, die Sie bei uns anpassen können. Schon kleine Preisunterschiede je Kilowattstunde wirken sich bei solchen Mengen deutlich aus.
So läuft der Gas-Wechsel ab
Der Ablauf hat vier Schritte. Schritt 1: Nehmen Sie Ihre letzte Gas-Rechnung zur Hand. Dort stehen Verbrauch, Zählernummer und Ihr Tarif. Schritt 2: Vergleichen Sie Angebote für Ihre Postleitzahl, zum Beispiel auf unserer Gas-Seite. Achten Sie auf Arbeitspreis und Grundpreis. Arbeitspreis: Das ist der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie. Schritt 3: Schließen Sie den neuen Vertrag ab. Schritt 4: Warten Sie auf die Bestätigung mit dem Liefertermin. Notieren Sie am Wechseltag den Zählerstand. Mehr Details zum Ablauf stehen im Artikel Stromanbieter wechseln— der Weg ist beim Gas fast identisch.
kWh und Kubikmeter: was Ihr Zähler misst
Ihr Gaszähler misst Kubikmeter. Das ist das Volumen des Gases. Abgerechnet wird aber in Kilowattstunden. Das ist die Energie, die im Gas steckt. Der Versorger rechnet das Volumen in Energie um. Dafür nutzt er zwei Werte: den Brennwert und die Zustandszahl. Der Brennwert sagt, wie viel Energie ein Kubikmeter Gas enthält. Die Zustandszahl gleicht Druck und Temperatur aus. Beide Werte stehen auf Ihrer Rechnung. Sie müssen hier nichts selbst rechnen. Wichtig ist nur: Vergleichen Sie Tarife immer in Kilowattstunden. So vergleichen Sie gleiche Einheiten.
Wer kündigt? Und bleibt die Heizung warm?
In der Regel kündigt der neue Anbieter Ihren alten Vertrag. Nur bei einer Preiserhöhung mit knapper Frist kündigen Sie besser selbst. Die Versorgung bleibt beim Wechsel durchgehend gesichert. Klappt etwas nicht, springt der örtliche Grundversorger ein. Grundversorger: Das ist der Energieversorger, der Sie automatisch beliefert, wenn Sie nichts wählen. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Niemand bleibt beim Gas-Wechsel in einer kalten Wohnung sitzen.
Nach dem Wechsel: Abschlag und Rechnung prüfen
Nach dem Lieferbeginn lohnt eine kurze Kontrolle. Prüfen Sie die Endabrechnung des alten Anbieters. Stimmt der Zählerstand mit Ihrer Notiz überein? Prüfen Sie danach den Abschlag des neuen Anbieters. Der Abschlag ist Ihre monatliche Vorauszahlung. Er sollte zu Ihrem echten Verbrauch passen. Ein zu hoher Abschlag bindet unnötig Geld. Ein zu niedriger Abschlag führt zu einer Nachzahlung. Sie können den Abschlag beim Anbieter anpassen lassen.
Besonderheiten beim Gas
Zwei Punkte sind beim Gas besonders. Erstens: Der Verbrauch schwankt stark mit dem Wetter. Ein kalter Winter erhöht den Verbrauch deutlich. Nutzen Sie deshalb den Verbrauch aus einer vollen Jahresrechnung. Zweitens: Viele Gas-Tarife haben eine Preisgarantie. Sie schützt für eine feste Zeit vor Erhöhungen. Prüfen Sie, wie weit die Garantie reicht. Mit diesen zwei Punkten im Blick treffen Sie eine gute Entscheidung.
Häufige Fragen
- Warum rechnet mein Gasanbieter in Kilowattstunden ab?
- Ihr Zähler misst Kubikmeter, also das Volumen. Abgerechnet wird die Energie in Kilowattstunden. Der Versorger rechnet mit Brennwert und Zustandszahl um. Beide Werte stehen auf Ihrer Rechnung.
- Bleibt die Heizung beim Wechsel warm?
- Ja. Das Gas kommt weiter aus derselben Leitung. Klappt etwas mit dem neuen Vertrag nicht, springt der örtliche Grundversorger ein. Die Versorgung bleibt durchgehend gesichert.
- Wer kündigt meinen alten Gasvertrag?
- In der Regel kündigt der neue Anbieter für Sie. Bei einer Preiserhöhung mit knapper Frist kündigen Sie besser selbst per Sonderkündigung.